Informationen Gemeinde
Stellenausschreibung Steuerallianz
28.09.2026
Resultate der eidgenössischen Volksabstimmung vom 27. September 2027
22.09.2026
Fahnenaktion für die Bevölkerung
Zeigen Sie Flagge – für Ihre Gemeinde, Ihren Kanton und Ihr Land!

Die Gemeinde Laax lanciert eine Fahnenaktion für die Bevölkerung. Ob am Balkon, an der Fassade oder im Garten – mit einer eigenen Fahne setzen Sie ein sichtbares Zeichen der Verbundenheit mit unserer Gemeinde, dem Kanton Graubünden und der Schweiz. Gerade an Feiertagen, beim 1. August oder bei besonderen Anlässen sorgen gehisste Fahnen für ein festliches und gemeinschaftliches Ortsbild.
Interessierte Einwohner:innen können ab sofort Fahnen zu vergünstigten Konditionen bestellen. Zur Auswahl stehen genähte und bedruckte Ausführungen sowie zwei Varianten der Befestigung. Die gewünschte Kombination kann auf dem Bestelltalon auf der Website der Gemeinde angegeben werden.
Bestellungen bis:
31. Oktober 2026, via Online Formular:
https://forms.cloud.microsoft/e/fDrHZ0KwP6?embed=true
oder telefonisch bei der Gemeindeverwaltung 081 921 51 51.
Nach Ablauf der Bestellaktion werden bis auf Weiteres keine Bestellungen mehr angenommen.
Abholung:
ab Dezember 2026
Angebot und Preise
Gemäss Liste im Anhang:
Bandung links: Für Fahnenstange, mit Karabiner
Ösen oben: für Aufhängung an Balkon etc.
10.09.2026
Aufhebung des absoluten Feuerverbots innerhalb des Siedlungsgebietes
Aufgrund der verbesserten Wetterlage wird das Feuerverbot für das Siedlungsgebiet ab Freitag, 11.09.2026 aufgehoben.
Ausserhalb des Siedlungsgebietes, bleibt das kantonale Feuerverbot weiterhin bestehen. Über eine Aufhebung des kantonalen Feuerverbots entscheidet das Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden. Massgebend für die kantonale Situation ist die aktuelle Waldbrandgefahrenkarte des AWN.
Feuerstellen der Gemeinde Laax:
– Die offiziellen Feuerstellen ausserhalb des Siedlungsgebietes bleiben gesperrt.
– Die offizielle Feuerstelle am Laaxersee wird geöffnet.
Die Gemeindebehörden danken der Bevölkerung und den Gästen für ihr Verständnis sowie für die konsequente Einhaltung der geltenden Vorschriften.
Geschäftsleitung Gemeinde Laax
04.09.2026
Meldepflicht für für Vermietende innerhalb der Gemeinde Laax
Liegenschaftsverwaltungen, Vermietende und andere Logisgebende sind verpflichtet, der Gemeinde Laax sämtliche Mieterinnen und Mieter innert 14 Tagen zu melden.
Ebenso sind Wegzüge und Umzüge innerhalb der Gemeinde zu melden. Dies gilt auch für Umzüge innerhalb derselben Liegenschaft. Wir bitten Sie, diese gesetzlichen Meldepflichten zu beachten und die entsprechenden Meldungen fristgerecht vorzunehmen.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme und Ihre Mithilfe.
19.06.2026
Geschäftsbericht Flims Laax Falera Management AG 2025/26
Link zur Webseite: Unternehmen – Flims Laax Falera Management AG
19.06.2026
Umgang und Bekämpfung von Neophyten
Die Gemeinde Laax macht darauf aufmerksam, dass sich auf privaten Grundstücken vermehrt sogenannte Neophyten – invasive, gebietsfremde Pflanzenarten, ausbreiten. Diese Pflanzen bedrohen die einheimische Vegetation, da sie sich rasch und flächendeckend ausbreiten und somit die Biodiversität gefährden.
Weitere Infos zu invasiven Neophyten:
Info Flora
Amt für Natur und Umwelt Graubünden
Neophyten Schweiz | Invasive Neophyten: Verbotene Pflanzen
Invasive Neophyten
Wir bitten Sie, Ihre Grundstücke regelmässig auf das Vorkommen dieser Pflanzen zu überprüfen und allfällige Neophyten fachgerecht zu entfernen. Mit Ihrem Engagement leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer heimischen Natur.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.